Im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Zertifikat erforderlich, um die Aufgaben im Bereich des Whistleblower-Managements wahrzunehmen. Manche Anbieter könnten dies vielleicht anders darstellen, aber wir legen Wert auf Transparenz: Die Gesetzgebung verlangt kein spezielles Zertifikat.
Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Personen, die mit der Betreuung der Meldestelle betraut ist, über das notwendige Fachwissen und die Befähigung verfügen muss. Im Zweifel muss dies auch nachgewiesen werden.
Ein Zertifikat kann hierbei von Vorteil sein, wenn Sie gegenüber Dritten, wie Geschäftspartnern oder Aufsichtsbehörden, nachweisen möchten, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter in diesem Bereich über die entsprechende Fachkunde verfügen. Genau das bestätigt unser Zertifikat nach einer erfolgreichen Prüfung.